Verhinderungs­pflege
Störer

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass pflegende Angehörige oder privat pflegende Pflegekräfte eine stundenweise Vertretung brauchen, sei es wegen eines Termins, Erholungsurlaubes oder einer Erkrankung vertreten wir Sie gerne und übernehmen die Pflege.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege:

  • Die zu pflegende Person hat eine Einstufung von Pflegegrad 2 bis 5
  • Es muss eine bereits bestehende Pflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegekasse bekannt sein
  • Verhinderungspflege ist jederzeit, nach Antrag bei der Pflegekasse möglich

Für die Beantragung bei der Pflegekasse sind wir gerne behilflich und übernehmen die Pflege. Um die Angehörigen optimal zu entlasten, haben wir auch die Möglichkeit neben der pflegerischen Unterstützung weitere Leistungen wie z. B. die hauswirtschaftliche Versorgung oder unsere Betreuungsleistungen über das Budget der Verhinderungspflege anzubieten.