Durchführung der Behandlungspflege (SGB V)
Unter Behandlungspflege versteht man alle medizinische Tätigkeiten welche vom Arzt verordnet wurden und von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Verbandswechsel
- Dekubitusbehandlung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Stomaversorgung
- Richten und Gabe von Medikamenten
- Messung des Blutdrucks oder des Blutzuckers
- Spritzen von Insulin
- Parenterale Ernährung
Für die Durchführung der Behandlungspflege benötigen wir eine Verordnung des behandelnden Arztes.
Die Kostenübernahme erfolgt nach Genehmigung durch die Krankenkasse des Versicherten.