Qualitätssicherungsbesuch
Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse, da Sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden?
Dann sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz gem. § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst durchführen zu lassen.
Diese Beratungsbesuche sind als regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen gedacht und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege durch eine Pflegeperson.