Durchführung der Behandlungs­pflege (SGB V)
Störer

Durchführung der Behandlungspflege (SGB V)

Unter Behandlungspflege versteht man alle medizinische Tätigkeiten welche vom Arzt verordnet wurden und von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden.
Dazu gehören unter anderem:

  • Verbandswechsel
  • Dekubitusbehandlung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Stomaversorgung
  • Richten und Gabe von Medikamenten
  • Messung des Blutdrucks oder des Blutzuckers
  • Spritzen von Insulin
  • Parenterale Ernährung

Für die Durchführung der Behandlungspflege benötigen wir eine Verordnung des behandelnden Arztes.
Die Kostenübernahme erfolgt nach Genehmigung durch die Krankenkasse des Versicherten.